(06.04.2022)
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Am 03.04.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in welcher die
Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes auch für NRW angewandt wurden.
Sowohl die 3G– als auch die 2Gplus–Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in
Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der (Reha–) Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren
weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr.
Demnach gelten für den (Rehabilitations–)Sport im Freien sowie in Innenräumen keine
einschränkenden Regelungen mehr.
Allerdings möchten wir dennoch auf die weiterhin hohen Inzidenzzahlen in NRW verweisen und in
diesem Zusammenhang die Möglichkeiten aufzeigen, die alle Vereine zur weiteren Eindämmung der
Infektionszahlen nutzen können:
• Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich selbst sowie andere möglichst keiner
unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen
• AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)
• Hygienekonzepte aufrecht halten und das Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für
Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten
Aktuelle Coronaschutzverordnung
Am 03.04.2022 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten, in welcher die
Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes auch für NRW angewandt wurden.
Sowohl die 3G– als auch die 2Gplus–Zugangsbeschränkungen sowie die allgemeine Maskenpflicht in
Innenräumen entfallen. Somit unterliegt der (Reha–) Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren
weitestgehend keinerlei Beschränkungen mehr.
Demnach gelten für den (Rehabilitations–)Sport im Freien sowie in Innenräumen keine
einschränkenden Regelungen mehr.
Allerdings möchten wir dennoch auf die weiterhin hohen Inzidenzzahlen in NRW verweisen und in
diesem Zusammenhang die Möglichkeiten aufzeigen, die alle Vereine zur weiteren Eindämmung der
Infektionszahlen nutzen können:
• Eigenverantwortlichkeit übernehmen und sich selbst sowie andere möglichst keiner
unangemessenen Infektionsgefahr aussetzen
• AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)
• Hygienekonzepte aufrecht halten und das Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für
Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten