Corona Regeln ab 20.03.2022


Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

·        Sport im Freien:          hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr

·        Sport drinnen:             hier gelten wie zuletzt weiter die 3G – Regelungen

·        Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.

·        Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

·        Trainer*innen und Übungsleiter*innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen