Corona-Schutzverordnung ab 13. Januar

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich