Mitgliederversammlung Erler-Sportgemeinschaft e. V. 16.12.2024
1) Eröffnung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit der Jahreshauptversammlung 2024
Der Vorsitzende Ulrich Kather eröffnet die Sitzung um 19:10 Uhr. Er stellt die satzungs-
gemäße Ladung der Mitglieder und damit die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest.
Die Beschlussfähigkeit erfolgt durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
2) Wahl eines Protokollführer/-in
Zum Protokollführer wird Heinz Schlimmer vorgeschlagen. Heinz Schlimmer wird ein-
stimmig gewählt. Er nimmt die Wahl an.
3) Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2023
Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2023 wird einstimmig genehmigt.
4) Anträge
Anträge liegen nicht vor.
5) Bericht des geschäftsführenden Vorstands für das Jahr 2023. Sachstandsbericht
für den Ersatzneubau des Trainings- und Vereinsheim und Aussprache
Die Anzahl der Mitglieder hat sich gesteigert und sieht weiterhin positiv aus. Ulrich Kather
berichtet von einer Seminar Teilnahme für Führungskräfte, an dem der geschäftsführende
Vorstand teilgenommen hat. Zwecks Neubau des Vereinsheims wurden seitens der ESG und
der Stadt Gelsenkirchen mehrere Video Konferenzen abgehalten. Für
Digitalisierungsmaßnahmen genehmigt das Land bis zu € 18.000,00. Die ESG hat
€ 18.000,00 beantragt. Bewilligt wurden € 14.000,00. Entsprechende Geräte wurden
angeschafft. Der Weiterleitungsbescheid ist rechtskräftig. Das Erbbaurecht ist anwaltlich
geklärt worden.
Von den Ausschreibungen wurden 4 zugeschickt. Den Zuschlag hat ein Architekt aus
Bochum bekommen. Der 1. Spatenstich startet voraussichtlich im November 2025.
6) Kassenbericht der Schatzmeisterin für das Jahr 2023 und Aussprache.
Der Jahresabschluss 2023 wurde von dem Steuer- und Rechtsberatungsbüro Kettler &
Seidel Mülheim erstellt. Bei der Übertragung der Zahlen auf die Folie für die JHV wurde
ein Präsentationsfehler gemacht. Es fiel im Vorfeld nicht auf und konnte bei der JHV nicht
sofort geklärt werden. Der Jahresabschluss vom Steuer- und Rechtsberatungsbüro lag bei
der JHV nicht vor. Der Vorstand nach BGB § 26 schlug der JHV vor, den Vorstand bei der
nächsten JHV zu entlasten.
7) Bericht der Kassenprüferinnen für das Jahr 2023
Aufgrund des Präsentationsfehlers findet kein Kassenbericht statt. Darüber
wurde mehrheitlich unter Enthaltung eines Mitglieds abgestimmt.
8) Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2023
Nach Abstimmung unter einer Enthaltung wird der Vorstand für das Jahr 2023 nicht ent-
lastet. Die Entlastung wird bei der JHV im nächsten Jahr nachgeholt.